Donnerstag, 1. November 2012

Gekaufter Müll

Und keiner ahnt, was da drin ist? Foto: lichtkunst.73/pixelio.de
Die Menge der nach Deutschland importierten genehmigungspflichtigen Abfälle ist erneut stark gestiegen: Auf 6,5 Millionen Tonnen (Mio. t) im Jahr 2004. Die Importe nahmen somit gegenüber dem Jahr 2003 um 1,6 Mio. t (Tonnen) – oder rund 33 Prozent – zu. Als Auswirkung der Abfallablagerungsverordnung wird jedoch für das Jahr 2005 eine Trendumkehr erwartet: Die Importmengen werden zukünftig abnehmen. Beim Export genehmigungspflichtiger Abfälle wurde die Marke von 1 Mio. t überschritten. Hier wird in den nächsten Jahren mit geringen Zunahmen gerechnet.

Besonders hohen Anteil am Importanstieg haben Siedlungsabfälle aus Italien und Österreich, behandeltes Holz und – wie schon in den Jahren zuvor – Sortierreste und andere gemischte Materialien aus den Niederlanden. Zudem haben die Importe zur Ablagerung auf Deponien stark zugenommen.

Hohen Entsorgungsgebühren – etwa durch Deponiesteuern in den Nachbarstaaten, vor allem in den Niederlanden – standen marktbedingt niedrige Preise in deutschen Deponien und Müllverbrennungsanlagen für Importabfälle gegenüber. Deponien mit unzureichender technischer Ausstattung, die wegen der Abfallablagerungsverordnung zum Juni 2005 schließen mussten, nahmen noch soviel Abfälle wie möglich zu sehr geringen Preisen an. Müllverbrennungsanlagen wären bis Juni 2005 ohne zusätzliche Abfälle, die durch sehr geringe Preise eingeworben wurden, bei Weitem nicht ausgelastet gewesen.

Seit Juni 2005 sind die unzureichenden Deponien geschlossen und selbst auf technisch anspruchsvollen Deponien dürfen nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle abgelagert werden. Dadurch sind die Müllverbrennungsanlagen schon mit dem deutschen Müllaufkommen ausgelastet; sie müssen keine zusätzlichen Abfälle aus dem Ausland einwerben. Dies wird die Importmengen erheblich beeinflussen – es ist also ein Rückgang zu erwarten. Dies ist bereits an den vorliegenden Anmeldungen erkennbar, vor allem bei den Sortierresten mit hohen organischen Anteilen.

Keine Auswirkungen hat das Ablagerungsverbot allerdings auf die Ein- und Ausfuhr von Abfällen zur stofflichen Verwertung sowie von anorganischen Abfällen.

Für Befürchtungen, dass das Ablagerungsverbot zu verstärktem Export besonders in die neuen EU-Mitgliedstaaten führen könnte, liegen gegenwärtig keine konkreten Hinweise vor. Entsprechende Anlagenkapazitäten mit ausreichender technischer Ausstattung fehlen in den neuen EU-Mitgliedstaaten. Zudem darf dort die Entsorgung der eigenen Abfälle nicht gefährdet werden.

Der Import und der Export gefährlicher Abfälle – einer Teilmenge der genehmigungspflichtigen Abfälle – betrug für das Jahr 2004 für ausgewählte Abfallarten:

– mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz – Export: 12.000 t, Import: 220.000 t;

– kontaminierter Boden – Export: 30.000 t, Import: 170.000 t;

– Abfälle von Säuren, Laugen und Lösemitteln – Export: 47.000 t, Import: 130.000 t;

– Aluminiumsalzschlacke – Export: 8.000 t, Import: 130.000 t;

– Altöl – Export: 4.000 t, Import: 60.000 t;

– asbesthaltige Abfälle – Export: 220 t, Import: 22.000 t;

– FCKW-haltige alte Kühlgeräte – Export: 160 t, Import: 15.000 t;

– PCB-haltige Abfälle – Export: 280 t, Import: 3.000 t;

– verbrauchte Bleibatterien – Export: 20.000 t, Import: 16.000 t.

Insgesamt betrug die Einfuhr an gefährlichen Abfällen 1,6 Mio. t und die Ausfuhr 195.000 Tonnen.

Bei nicht genehmigungspflichtigen Abfällen werden mit etwa 16 Mio. Tonnen schon seit mehreren Jahren gleich bleibende Mengen exportiert. Der Import hingegen nimmt stetig zu und lag im Jahr 2004 bei 11,6 Mio. Tonnen. (sfr/UBA)


Artikel wurde veröffentlicht am 11.11.2005 in Epoch Times Deutschland

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