Plasma im elektromagnetischen Feld. Foto: Th. Reinhardt/pixelio.de |
Nach langem Zögern hatte am
3. Mai 2013 das Bundeskabinett die Änderungsverordnung nach
Maßgabe des Bundesrats verabschiedet.
In der heutigen Umwelt sind die Menschen zunehmend elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Alle Anwendungsbereiche elektrischer Energie sind mit
niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden, auch bei der Strom-Übertragung. Deshalb soll die neue Änderungsverordnung besser für Schutz und Vorsorge vor gesundheitlichen
Auswirkungen nichtionisierender Strahlung beim Ausbau der
Übertragungsnetze im Hoch- und Höchstspannungsbereich sorgen.
Zur Gesundheitsvorsorge wird beim Bau neuer Strom-Trassen künftig die
Überspannung von Wohngebäuden untersagt. Auch sollen beim Ausbau der Strom-Netze elektrische
und magnetische Felder minimiert werden. Wie die
allgemeine Verwaltungsvorschrift dazu aber aussehen wird, und wie sie dann zu interpretieren ist, ist offen. Das kann auch für Privatleute spannend werden, da auch Änderungen bei
Hochfrequenz-Anlagen und Funk-Anlagen vorgesehen sind.
Quelle: BMU
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen