Foto: Thommy Weiss/Pixelio |
Wie die Ärztezeitung berichtet, tritt in der Schweiz ab 1. Juli 2013 ein Zulassungsstop für ausländische Ärzte in Kraft. Dies gilt allerdings nur für Fachärzte, als Hausärzte sind Ausländer weiterhin willkommen. Das Ziel ist dabei, einen ersten Schritt in Richtung Kostendämpfung zu machen. Allerdings wollen nur drei oder vier der schweizerischen Kantone diese Neuregelung überhaupt anwenden.
Der Zulassungsstop für Fachärzte war 2011 ausgelaufen und die Niederlassungsanträge für Kassenärzte war prompt explodiert, vor allem in Grenznähe zu Deutschland und in Genf.
Viel gestritten
Monatelang haben der Schweizer Ständerat und Nationalrat über die Ausgestaltung der Regelung gestritten, vor allem über die Ausnahmenklauseln. Nur wer bereits drei Jahre an einer "anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet" hat, braucht für seine Niederlassung als Arzt keinen "Bedürfnisnachweis" zu erbringen.
Diese Regelung gilt auch für Schweizer Ärzte, wenn sie ihr Medizinstudium beispielsweise in Deutschland abgeschlossen haben. Teile der Ärzteschaft halten diese Regelung für eine indirekte Diskriminierung von ausländischen Kollegen und trösten sich damit, dass diese Regelung nur auf drei Jahre angelegt wurde.
Veröffentlich in Epoch Times Deutschland 20.06.2013
Der Zulassungsstop für Fachärzte war 2011 ausgelaufen und die Niederlassungsanträge für Kassenärzte war prompt explodiert, vor allem in Grenznähe zu Deutschland und in Genf.
Viel gestritten
Monatelang haben der Schweizer Ständerat und Nationalrat über die Ausgestaltung der Regelung gestritten, vor allem über die Ausnahmenklauseln. Nur wer bereits drei Jahre an einer "anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet" hat, braucht für seine Niederlassung als Arzt keinen "Bedürfnisnachweis" zu erbringen.
Diese Regelung gilt auch für Schweizer Ärzte, wenn sie ihr Medizinstudium beispielsweise in Deutschland abgeschlossen haben. Teile der Ärzteschaft halten diese Regelung für eine indirekte Diskriminierung von ausländischen Kollegen und trösten sich damit, dass diese Regelung nur auf drei Jahre angelegt wurde.
Veröffentlich in Epoch Times Deutschland 20.06.2013
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen