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Dienstag, 5. März 2013

Einmalige Vermögensabgabe für Finanzkrise ist verfassungsgemäß

Foto: Gerd Altmann/clker.com-ocal / Pixelio
Eine einmalige Abgabe, mit der Privatvermögen an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß. So lautet das Ergebnis des Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland für die Hans-Böckler-Stiftung und die Gewerkschaft ver.di.

„Zwangsanleihen und einmalige Vermögensabgaben auf höhere Privatvermögen könnten zur Refinanzierung und zum Abbau der Staatsschulden in Europa herangezogen werden, ohne dass eine Dämpfung der Konsumnachfrage zu befürchten wäre.“ Diesen Schluss zog kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Studie. Prof. Dr. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat nun untersucht, ob der deutsche Staat eine einmalige Vermögensabgabe erheben dürfte. Sein Fazit: Das Grundgesetz steht dem nicht im Weg.